Finanzierung


Es besteht ein Tarifvertrag mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern und eine Krankenkassenzulassung.

Soll aufgrund einer Sprachabklärung eine logopädische Therapie eingeleitet werden, kann bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ein Antrag zur Kostengutsprache gestellt werden. Wird dieser gut geheissen, so wird vom Kanton Bern eine Abklärungspauschale ausgerichtet und die logopädische Therapie finanziert.

Wird aufgrund der Abklärung keine Therapie eingeleitet, kann die Rechnung für die Abklärung an die Krankenkasse weitergeleitet werden, sofern eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt die Abklärung verordnet hat.

Lehnt die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab, wird den Eltern eine Abklärungspauschale von CHF 360 für Abklärung, Gespräche, Bericht und Procedere in Rechnung gestellt.